Energieberatung im Neubau
Die Energieeinsparverordnung EnEV ist bei Neubauten einzuhalten. Bei der Beratung im Neubau liegt das Hauptaugenmerk zum einen in der Güte der Gebäudehülle, die den künftigen Heizwärmebedarf ergibt. Die Dämmwirkung der Baustoffe, deren wärmebrückenfreien Bauteilanbindung, das Diffusions- verhalten der Bauteile und die Luftdichtheit sind hierbei die wichtigsten Punkte. Auch wird die Anlagetechnik genauer betrachtet. Wichtig bei der Wahl der Anlagentechnik sind neben Wirtschaftlichkeit und ökologischen Aspekten natürlich auch die Eignung zum Gebäude und die persönliche Vorstellung.
Ökologisches Bauen: Wer als Bauherr mehr tun will als Pflicht ist, kann bei Einhaltung von KfW 60 oder KfW 40 Standards sehr zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen. Eventuell anfallende Mehrkosten amortisieren sich durch niedrigen Energieverbrauch schon nach wenigen Jahren. Gerne stimme ich mit Ihnen Ihr Bauvorhaben auf ein geeignetes Förderprogramm ab. Der Einsatz regenerativer Energien wie Biomasse oder Solarwärme wird außerdem staatlich durch die BAFA gefördert. Die zum Zeitpunkt Ihres Bauvorhabens möglichen Zuschüsse zeige ich Ihnen gerne auf.
Energieberatung im Bestand
Vor-Ort-Beratung entsprechend BAFA-Richtlinien Durch die vom Bund geförderte Beratung wird Ihr Gebäude umfassend bewertet. Sie erhalten einen ausführlichen Beratungsbericht, der in einem Abschlussgespräch erörtert wird. Sie erhalten detaillierter Informationen über sinnvolle Maßnahmen an Ihrem Gebäude, deren Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten. Die bei der Vor-Ort-Beratung erfassten Daten können als Basis für einen Energieausweis und / oder KfW-Bestätigungen dienen.
Fördermöglichkeiten Bei der Auswahl der in Frage kommenden Fördermöglichkeiten stehe ich hilfreich zur Seite. Wenn Bestätigungen für KfW-Kredite und Zuschüsse nötig sind, erstelle ich diese gerne. Der Einsatz regenerativer Energien wie Biomasse oder Solarwärme wird außerdem staatlich durch die BAFA gefördert. Die zum Zeitpunkt ihres Bauvorhabens möglichen Zuschüsse zeige ich Ihnen gerne auf.
Energieausweis - Energiepass
Bei Verkauf und Neuvermietung ist mit der Einführung der neuen EnEV auch im Bestand ein Energieausweis Pflicht. Der Energieausweis soll Käufern und Mietern Aufschluss über zu erwartenden Energiekosten geben. Einen bedarfsorientierten, aber auch verbrauchsorientierten Energieausweis erstelle ich gerne für Sie!
Ich bin zugelassen als Sachverständiger bei:
KfW-Förderbank: Bauvorlagenberechtigung BayIKaBau Nr. 33 44 0
BAFA: Vor-Ort-Berater Nr. 10 98 90
DENA: Energiepass-Aussteller Nr. 83 11 63
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